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Personalvermittlung für Unternehmen und Privatkunden
Betreuung 24 Nord

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Zeitungsbericht

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Am Anfang fehlte das Vertrauen








RP.PL


Bei Patienten
die durch einen Arbeitsunfall auf
Hilfe angewiesen sind,
werden die Kosten für unsere
Dienstleistungen durch die
Berufsgenossenschaft in vollem Umfang
übernommen.

Bitte informieren Sie sich dies bezüglich bei Ihrer BG.
 

Zu den Pflichten der Betreuer (m/w) gehören:

- Begleitung des Patienten im Alltag
- Begleitung und Hilfe des Patienten außer Haus
- Einkäufe tätigen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Einhaltung der Hygiene im Haushalt des Patienten
- Einhaltung der Körperhygiene des Patienten
- Kleiderpflege des Patienten
- Hilfe bei der Haushaltsführung

Die Betreuer (m/w) erbringt keine Reinigungsdienstleistungen, dies betrifft jedoch nicht die Verpflichtung der Hygiene und Sauberkeit im Haushalt des Patienten, die aus staubwischen, staubsaugen, Böden wischen (Küche, Flur, Bad, Wohn- und Schlafzimmer) besteht. Der Aufgabenbereich ist mit der Einhaltung der Sauberkeit am Ort der Dienstleistungserbringung verbunden. Dieser umfasst jedoch nicht folgende Tätigkeiten: Dachboden-, Heizraum-, Garagen-, Keller- und Fenster putzen oder sonstige Arbeiten außerhalb des Haushaltes.

Die Aufgaben der Betreuer (m/w), die die Haushaltsführung (kochen, waschen und bügeln der Wäsche) im Rahmen des Dienstleistungsvertrages betreffen, werden für den Patienten und für nur eine zusätzliche Person im gemeinsamen Haushalt erbracht (z.B.: Ehepartner, Kind, Begleitperson).
Die o.g. Dienstleistungen für weitere Personen (mehr als zwei), gehören nicht zu den Pflichten der Betreuer (m/w) und können erst nach Unterzeichnung eines dementsprechenden Anhangs erbracht werden.


Unsere Leistungen im Detail:

1. Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung:

- Einkaufen
- Zubereitung von Speisen
- Spülen
- Wechseln und Waschen der Wäsche sowie Kleidung
- Beheizen - Wichtig: Unser Personal ist nicht zuständig für die Versorgung und Befüllung der Heizanlagen jeglicher Bauform und Art. Einfache Bedienung wie: Temperatureinstellung und Sichtprüfung des Ölpegels ist nur nach ausführlicher Anweisung gestattet. Unser Personal bedient keine Ofenheizung.

2. Im Bereich des Ausübens alltäglicher Aktivitäten:

-Terminvereinbarungen mit den Ärzten
-Begleitung der zu betreuenden Personen zu Ärzten, sofern erforderlich
-Begleitung zu Kulturveranstaltungen (z.B.: Konzerte, Familienfeste, Kino)
-Begleitung der Familie im Fall des Todes des Patienten
-Versorgung von Haustieren
-Pflege der Zimmerpflanzen (Bewässern, Umtopfen)
-Erledigung von sonstigen Besorgungsaufträgen


3. Im Bereich der Körperpflege:

-Waschen, Duschen, Baden
-Zahnpflege
-Kämmen, Rasieren
-Darm- oder Blasenentleerung

4. Im Bereich der Ernährung:

-mundgerechte Zubereiten und/oder die Aufnahme der Nahrung

5. Im Bereich der Mobilität:

-selbständiges Aufstehen und Zu-Bett-gehen
-An- und Auskleiden
-Gehen, Stehen, Treppensteigen
-Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

 






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